Entscheidungen des Bundessozialgerichts zur Grundsicherung ( SGB II ) und zu Angelegenheiten des Arbeitsförderungsrechts ( SGB III ).
1. 1 BSG, Urt. v. 08.05.2019 – B 14 AS 13/18 R, B 14 AS 6/18 R
Jobcenter muss Kosten für Schulbücher tragen.
Die Kosten für Schulbücher sind vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen, wenn Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen.
Ein Darlehen nach § 24 Absatz 1 SGB II scheidet aus, weil dieses einen vom Regelbedarf zutreffend erfassten Bedarf voraussetzt, was bei fehlender Lernmittelfreiheit gerade nicht der Fall ist.
Quelle: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019_14.html