Tacheles Rechtsprechungsticker KW 20/2019

Entscheidungen des Bundessozialgerichts zur Grundsicherung ( SGB II ) und zu Angelegenheiten des Arbeitsförderungsrechts ( SGB III ).

1. 1 BSG, Urt. v. 08.05.2019 – B 14 AS 13/18 R, B 14 AS 6/18 R

Jobcenter muss Kosten für Schulbücher tragen.

Die Kosten für Schulbücher sind vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen, wenn Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen.

Ein Darlehen nach § 24 Absatz 1 SGB II scheidet aus, weil dieses einen vom Regelbedarf zutreffend erfassten Bedarf voraussetzt, was bei fehlender Lernmittelfreiheit gerade nicht der Fall ist.

 Quelle: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019_14.html