Tacheles Rechtsprechungsticker KW 20/2019
Entscheidungen des Bundessozialgerichts zur Grundsicherung ( SGB II ) und zu Angelegenheiten des Arbeitsförderungsrechts ( SGB III ). 1. 1 BSG, Urt. v. 08.05.2019 – B 14 AS 13/18 R, …
AGGA e.V. Hinweis auf unsere Sprechstunden
Liebe Rat und Hilfesuchende,
Die Hartz IV Sprechstunden der Aktionsgemeinschaft Grafschafter Arbeitslose e.V. werden aufgrund des Infektionsgeschehens rund um das Coronavirus auch weiterhin nur eingeschränkt bis voraussichtlich Ende September 2020 durchgeführt werden können.
In den Familien Service Büro’s in Uelsen und Bad Bentheim und im Cafe „mittendrin“ in Norhorn/Blanke, ist das Angebot unserer Sprechstunde bis voraussichtlich Ende September nicht möglich.
Alle von uns z.Z. angebotenen Sprechstunden werden mit den Einschränkungen durch die aktuelle Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit Corona-Virus SARS-CoV-2 durchgeführt.
Die erste Sprechstunde nach der Sommerpause ist am 20.August 2020 im ver.di Büro in Nordhorn.
Donnerstag 13-17 Uhr,
ver.di Büro, Hagenstraße 14-18
Terminanfragen, Auskünfte und Nachfragen unter Tel. 05921 7209001 oder e-mail: info@agga-ev.de
Sprecht auf unseren Anrufbeantworter, gebt eure Nummer langsam und deutlich an, wir versuchen so schnell wie möglich zurückzurufen. Das schränkt unsere Beratung gegenüber der persönlichen sehr ein, aber wir hoffen, bei den notwendigsten, dringendsten Angelegenheiten helfen zu können.
Wen und wie beraten wir?
Der Verein AGGA berät in allen sozialen Belangen, seien es Fragen zu:
Wir beraten jeden unabhängig und kostenlos. Beratung per Brief, Telefon oder gar per e-mail können wir nicht leisten. Ohne Unterlagen oder gezielte Nachfragen können wir uns kein klares Bild der Fälle machen. Außerdem wäre es auch unfair gegenüber denen, die zu den Beratungsterminen mit ihren Unterlagen in die Beratung kommen.
Der Verein AGGA e.V. versteht sich nicht nur als „Beratungsverein“. So wichtig es auch ist, die eigenen Rechte zu kennen und durchzusetzen – den Rahmen gibt immer das geltende Recht vor. Jede neue Gesetzesverschärfung drängt uns wieder weiter in die Defensive. Regelmäßig zeigt sich in der Beratung, wo das individuelle Durchsetzen von Rechten an seine Grenzen stößt und wo es nötig wird, sich zu organisieren und gemeinsam für grundlegende politische Veränderungen zu kämpfen.
Unsere Sozialberater arbeiten in vielen Netzwerken mit, im Bündnis AufRechtbestehen, in der Gewerkschaft ver.di und kämpfen gemeinsam gegen die weiteren Verschlechterungen im SGB II an.
Nicht alle Beratungsfälle sind so kompliziert, dass ausführliche oder sogar mehrfache Gespräche nötig sind. Oft helfen schon die Info-Blätter die der Verein AGGA e.V. zu den meisten Themen bereithält.
Alle Sozialberater des Vereins AGGA e.V. nehmen regelmäßig an den Fortbildungsveranstaltungen des Regionalverbund der Erwerbsloseninitiativen Weser-Ems e.V. teil und werden kontinuierlich bei dem monatlich stattfindenden Erfahrungsaustausch mit anschließender Rechtsfortbildung in der Sozialgesetzgebung und weiterführender Gesetze, unter fachgerechter Anleitung eines Fachanwaltes für Sozialrecht geschult.
Durch die Landesförderung wird es uns ermöglicht die Sprechstundenzeiten auszuweiten, sodass neben Nordhorn auch Beratungsangebote in der Obergrafschaft und in der Niedergrafschaft leistbar werden.
Entscheidungen des Bundessozialgerichts zur Grundsicherung ( SGB II ) und zu Angelegenheiten des Arbeitsförderungsrechts ( SGB III ). 1. 1 BSG, Urt. v. 08.05.2019 – B 14 AS 13/18 R, …
Das Wohngeld soll zum 1. Januar 2020 erhöht werden. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (19/10816) eingebracht. Darin heißt es, zuletzt sei das Wohngeld …
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